Fahren mit 07er-Zulassung

In diesem Artikel geht es um die Beantragung eines 07er Kennzeichen. Im Amtsdeutsch ausgedrückt geht es um die Zuteilung von Roten Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge gem. der 49. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Das Kennzeichen ist ein Wechselkennzeichen und darf an mehreren Autos verwendet werden. Für jedes Fahrzeug muß beim Straßenverkehrsamt ein Antrag gestellt werden. Jede Fahrt muß in einem Fahrtenbuch dokumentiert werden.

Umweltzonen dürfen ohne Umweltplakette befahren werden.

Voraussetzung:

Das Fahrzeug muß mindestens 30 Jahre alt sein, darf für den normalen Alltag nicht genutzt werden, und muß dem Originalzustand entsprechen.
Dafür zahlt man pauschal 191,73Euro Steuern. Unabhängig von Hubraum und Abgasverhalten.

Der Antrag:

Der erste Weg führt zum Straßenverkehrsamt. Da die Bestimmungen bei jeder Zulassungsstelle unterschiedlich sind, muß sich jeder bei seinem Straßenverkehrsamt kundig machen wie die genauen Bestimmungen sind. Im Großen und Ganzen braucht man folgende Unterlagen und Voraussetzungen:
  • Das Fahrzeug muß mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Schriftlicher Antrag.
  • Versicherungsdoppelkarte.
  • Polizeiliches Führungszeugnis.
  • Technische Daten (Kopie des Fahrzeugbriefes oder ein Datenblatt).
  • Veranstaltungsnachweis oder Mitgliedsausweis eines Oldtimerclubs.
  • Verkehrssicherheitsprüfung; das Fahrzeug muß verkehrssicher sein, diese Prüfung darf nicht älter als zwei Jahre sein und muß von einer technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr oder einer amtlich anerkannten überwachungsorganisation ausgestellt sein.

Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. vier Wochen.
Es entstehen kosten inklusive Kennzeichen von ca. 140Euro.
Das Kennzeichen wird nicht als Saisonkennzeichen herausgegeben.

Die Nutzung des Fahrzeuges:

Für folgende Zwecke darf ein Fahrzeug mit 07er Zulassung verwendet werden:
  • Besuch von Veranstaltungen.
  • Fahrten zur Reparatur und Wartung.
  • Probe-, Prüfungs- und überführungsfahrten.
Das Fahrzeug muß nicht mehr zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Der Halter ist für die Verkehrssicherheit selber verantwortlich. Das bezieht sich auch auf technische änderungen. Eine Begutachtung durch den TüV ist aber ratsam. Auch der Besuch eines Bremsenprüfstands gehört zum Pflichtbewußtsein.

Die Versicherung:

Durch die eingeschränkte Nutzung des Fahrzeuges bieten die Versicherungen oftmals günstigere Policen an. Viele Versicherungen schließen Fahrzeuge unter 25 Jahre im Kleingedruckten allerdings aus. über den Daumen gepeilt gelten fast immer folgende Bestimmungen:
  • Der Fahrer muß mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Das Fahrzeug muß in einer Garage stehen.
  • Es muß ein Alltagsauto vorhanden sein.
  • Es dürfen nicht mehr als 5000km pro Jahr gefahren werden.
  • Das Fahrzeug muß nahezu original sein.
Jede Versicherung hat da so ihre eigenen Vorstellungen. Kosten für eine Haftpflichtversicherung belaufen sich auf 150-300Euro pro Jahr.

Impressum:

Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden und dienen nicht als rechtliche Grundlage.



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